Verband

LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN e.V.

Der DVS Landesverband NRW - Zweck und Aufgaben

Der geschäftsführende Vorstand: v.l.n.r.: Andreas Gebauer, Didem Adib, Michael Haßdenteufel

Bild: Privat

Der geschäftsführende Vorstand: v.l.n.r.: Andreas Gebauer, Didem Adib, Michael Haßdenteufel

Wer sind wir?

Die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) ist eine Gemeinschaft aus engagierten Menschen, die sich für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung einsetzt. Hierbei handelt es sich um aktive und ehemalige Schöffinnen und Schöffen, ehrenamtliche Richterinnen und Richter anderer Gerichtsbarkeiten, Juristen sowie interessierte Bürger.

Die DVS versteht sich als eine Plattform für den demokratischen Gedanken und engagiert sich für eine transparente und bürgernahe Justiz. Sie fördert den Austausch zwischen den Mitgliedern und unterstützt ihre Arbeit durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen.

Besonders hervorzuheben ist das Engagement der Schöffinnen und Schöffen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren tätig sind. Sie tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung auch durch Laien beeinflusst wird und somit ein breites Spektrum an Erfahrungen und Meinungen in die Urteilsfindung einfließt.

Die Arbeit der DVS ist von großer Bedeutung für eine lebendige Demokratie und eine gerechte Rechtsprechung. Sie setzt sich für die Stärkung der Bürgerbeteiligung an der Rechtsprechung ein und trägt somit zu einem offenen und pluralistischen Rechtsstaat bei.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen betreut auch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Was wollen wir?

  • Die DVS vertritt die Interessen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in allen Fragen der Übernahme und Ausübung des richterlichen Ehrenamtes.
  • Damit ehrenamtliche Richterinnen und Richter gleichberechtigt und aktiv an den Verfahren und Entscheidungen des Gerichts teilnehmen können, benötigen sie Handlungskompetenz und „Mut zum Richten“. Wir organisieren Fortbildungsveranstaltungen in eigener Regie und in Kooperation mit Erwachsenenbildungsträgern, um das Wissen über Rechte, Pflichten und Mitwirkungsmöglichkeiten zu vermitteln.
  • Wir fördern die Kommunikation und den Erfahrungsaustausch zwischen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern.
  • Unsere Mitglieder erhalten die Verbandszeitschrift „Richter ohne Robe“ (RohR). Sie enthält wichtige Informationen über die Praxis des richterlichen Ehrenamtes, rechtspolitische Vorhaben, Gerichtsentscheidungen, aktuelle Gesetzgebung und Literatur. Der Bezug der Zeitschrift ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
  • Wir fördern den Kontakt zu Organisationen, die ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Amt vorschlagen, sowie zu Gerichten, justiznahen Einrichtungen, Parlamenten und Verwaltungen.
  • Wir beraten und unterstützen ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei Problemen und Belastungen in ihrem Ehrenamt.

Mitgliedschaften

  • Der Landesverband Nordrhein-Westfalen ist Mitglied im Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. - Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen als Dachverband aller Landesverbände. Der Bundesverband vertritt die Interessen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf Bundesebene.

Grundsätze unserer Arbeit - Selbstverständnis

Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. und die Landesverbände haben auf der Mitgliederversammlung am 20. November 2015 in Erfurt drei Grundsatzpapiere beschlossen.

Die Grundsätze des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter und seiner Landesverbände sollen das Selbstverständnis des Verbandes widerspiegeln, mit dem sie das ehrenamtliche Richteramt im Konzert der Staatsgewalten einordnen und ausüben wollen. Das Rechtspolitische Programm schlägt einen großen Bogen von einer stärkeren Verankerung des Ehrenamtes im Bewusstsein der Bevölkerung über einzelne Verbesserungsmaßnahmen in den Verhandlungen bis hin zu einer tief greifenden Veränderung der Rechtsprechung durch Übertragung bestimmter Streitigkeiten auf (ehrenamtliche) gesellschaftliche Gerichte. Das dritte Papier widmet sich speziell der Reform der Schöffenwahl, die eine Vereinfachung des Wahlvorgangs, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands der Kommunen und eine bessere Mobilisierung von geeigneten Frauen und Männern für dieses Amt erreichen soll.

Diese Grundsatzpapiere sind um ein Papier "Ethik der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter" ergänzt worden.

Den Link auf diese GRUNDSATZPAPIERE FINDEN SIE HIER.

Den Aufnahmeantrag finden Sie hier: