Auf unseren Seiten finden Sie grundlegende Informationen für die Ausübung Ihres Amtes als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter. Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein richterliches Ehrenamt interessieren, erhalten Hinweise über die Wahl bzw. Berufung sowie die Voraussetzungen.
Aktuell & Wissenswert:
- FRISTGEMÄSSE BEKANNTGABE DER AUSSERORDENTLICHEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 1. OKTOBER 2022
Update: Die Versammlung hat stattgefunden. Der Vorstand wurde teilweise neu gewählt. Weitere Angaben folgen in Kürze.
Am 1. Oktober 2022 von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr findet in den Räumen der Volkshochschule Düsseldorf, Bertha-von-Suttner-Platz 1, 40227 Düsseldorf (direkt am Hauptbahnhof) eine außerordentliche Mitgliederversammlung der DVS LV NRW e.V. als Präsenzversammlung statt. Anlass: Neubesetzung von zwei Vorstandsämtern (Schatzmeister/in und Schriftführer/in), der Kassenprüfungsämter und Satzungsänderungen. Die Einladungen mit der Tagesordnung und Anlagen gehen den Mitgliedern fristgerecht per E-Mail bzw. (wenn keine E-Mail-Adresse verfügbar) per Post zu.
- EUROPÄISCHES PROJEKT SELECT — SCHULUNG FÜR EHRENAMTLICHE RICHTERINNEN UND RICHTER IN BEZUG AUF DIE CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EU
Das Europäische Netzwerk von Vereinigungen der ehrenamtlicher Richter (ENALJ) hat 2020 erreicht, dass die EU das SELECT-Projekt (www.selectproject.eu) fördert. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Schulungskonzepts durch Präsenzunterricht und E-Learning-Instrumente, mit denen die teilnehmenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit didaktischen und praktischen Instrumenten ausgestattet werden, die geeignet sind, die korrekte Anwendung der «Charta der Grundrechte der Europäischen Union» (sog. Charta von Nizza) in den nationalen Rechtssystemen zu verstehen und zu unterstützen. Zielgruppe sind alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (z. B. Straf-, Verwaltungs-, Arbeitsrecht etc.)
Umfassende Informationen zu dem Projekt finden Sie auf der Website der PariJus gGmbH: Projekt SELECT - parijus.
Hinweis: Die DVS LV NRW e.V. ist Mitglied von ENALJ.
- NEUE JVEG-SÄTZE AB 1. JANUAR 2021
Durch Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 (KostRÄG 2021) zum 1.1.2021 ändern sich auch die für ehrenamtliche Richterinnen und Richter geltenden Sätze.
* Fahrtkostenersatz (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG): bisher EUR 0,30 / jetzt EUR 0,42 je km
* Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16 JVEG): bisher EUR 6,00, jetzt EUR 7,00 je Stunde
* Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 17 JVEG): bisher EUR 14,00, jetzt EUR 17,00 je Stunde
* Entschädigung für Verdienstausfall (§ 18 JVEG) bisher max. EUR 24,00, jetzt max. EUR 29,00 je Stunde
Die im Bereich Informationen/Arbeitshilfen auf dieser Webseite verlinkte Broschüre zu den Entschädigungen wird in Kürze aktualisiert neu aufgelegt.
Näheres zu den Änderungen finden Sie in der Mitgliederzeitschrift „Richter ohne Robe“ (RohR) Heft 1/2020, Seite 22 und Heft 4/2020, Seite 144.
Umfassende Hintergrundinformationen und Links bietet auch die PariJus gGmbH unter https://www.parijus.eu/aktuell/%E2%80%8Bnachricht-3.html.
- STELLUNGNAHME ZUM COVID-19-GESETZ
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen wendet sich strikt gegen alle Bestrebungen, in Fällen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an der mündlichen Verhandlung durch Zuschaltung einer Videoübertragung teilnehmen zu lassen.
Lesen Sie hier unsere Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der Covid 19 Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Covid 19 ArbGG/SGG AnpassungsG).
- Was bedeutet das CORONA-Virus für die Ausübung des Amts als Schöffin oder Schöffe?
Hasso Lieber beantwortet hier wichtige Fragen, die uns in diesen Tagen immer häufiger gestellt werden.
- Was bedeutet das CORONA-Virus für Strafverhandlungen im Allgemeinen
Derzeit stellt sich die Frage, was ausgesetzte Hauptverhandlungstermine für Strafgerichtsverfahren bedeuten. Die bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos der Infektion mit dem Corona-Virus erfordern Unterbrechungen von Verfahren über die gesetzlich zulässigen Fristen hinaus. Auf Anfrage hat das Justizministerium NRW der DVS LV NRW e.V. mitgeteilt:
"Der Bundestag hat am 27. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Nach Artikel 3 des Gesetzes hat § 10 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung ab dem 28. März 2020 (Tag nach der Veröffentlichung im BGBl., Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzes) folgende Fassung:
Unabhängig von der Dauer der Hauptverhandlung ist der Lauf der in § 229 Absatz 1 und 2 der Strafprozessordnung genannten Unterbrechungsfristen gehemmt, solange die Hauptverhandlung aufgrund von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) nicht durchgeführt werden kann, längstens jedoch für zwei Monate; diese Fristen enden frühestens zehn Tage nach Ablauf der Hemmung. Beginn und Ende der Hemmung stellt das Gericht durch unanfechtbaren Beschluss fest."
- Vom 10.-12. Mai 2019 fand anlässlich des Europäischen Tags der Ehrenamtlichen Richter (11. Mai) die jährliche Konferenz des Europäischen Netzwerks der Vereinigungen Ehrenamtlicher Richter, organisiert von der DVS LV NRW e.V. in Bonn statt.
Pressemitteilung zum Europäischen Tag der Ehrenamtlichen Richter.
Berichterstattung des Justiziministeriums NRW über Grußwort von Dirk Wedel, Staatssekretär der Justiz
- Ehrung für engagierte Schöffin: OB Mucke verleiht «Wuppertaler» an Ulrike Hörster. Hier gelangen Sie zur Rede des Wuppertaler Oberbürgermeisters vom 3. Oktober 2019.
- Der Verband setzt sich für die Einrichtung von Vertretungen ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an den Gerichten ein. Hier ein Auszug aus der Berichterstattung darüber in den Medien.
- Fortbildungen für Schöffinnen und Schöffen: unter Fortbildung oder unter Termine.
- Band 1 + 2 der Reihe «Fit fürs Schöffenamt» sind kürzlich in Neuauflage erschienen. Für Mitglieder zu Vorzugskonditionen bestellbar.
- Website des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter: www.schoeffen.de
- Die Schöffenwahl für die Amtszeit 2019-2023 ist abgeschlossen. Bewerbungen für die Amtszeit 2024-2028 sind ab dem Frühjahr 2023 möglich. Grundsätzliche Informationen für Interessenten, Arbeitgeber und Kommunen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de