Auf unseren Seiten finden Sie grundlegende Informationen für die Ausübung Ihres Amtes als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter. Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein richterliches Ehrenamt interessieren, erhalten Hinweise über die Wahl bzw. Berufung sowie die Voraussetzungen.
Aktuell & Wissenswert:
- Update: Die Versammlung hat planungsgemäß stattgefunden. Die beantragte Satzungsänderung (künftig auch Online-Versammlungen möglich) wurde beschlossen. Der geschäftsführende Vorstand wurde wiedergewählt. Die Beisitzerämter wurden teilweise neu besetzt. Siehe Navigationspunkt «Vorstand». Auf Anfrage erhalten auch Mitglieder, die nicht teilnehmen konnten, per E-Mail das Protokoll.
FRISTGEMÄSSE BEKANNTGABE DER SATZUNGSGEMÄSSEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die ursprünglich für den 14. November 2020 anberaumte Mitgliederversammlung der DVS LV NRW e.V., die wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, findet nun am 13. November 2021 ab 12.00 Uhr als reine Online-Versammlung statt. Erläuterung: Um die Folgen der COVID-19-Pandemie zu mildern, hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das es uns ermöglicht, eine Mitgliederversammlung ohne physische Präsenz der Mitglieder durchzuführen. Eine persönliche Teilnahme vor Ort kann auch in diesem Jahr nicht mit Planungssicherheit vorgesehen werden. Die Entscheidung für eine Online-Versammlung dient Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihrer Mitmenschen.
Wir führen die Mitgliederversammlung mit dem Videokonferenz-Tool Zoom durch. Die Teilnahme ist mit einer App für PC/Notbeook oder Smartphones/Tablets (Android, Apple) möglich, die installiert werden muss. Hier können Sie sich die entsprechende App herunterladen: https://www.zoom.us/download#client_4meeting. Es ist auch möglich, sich einfach mit dem Browser einzuwählen. Falls uns Ihre E-Mail-Adresse nicht vorliegen sollte, teilen Sie sie uns bitte unbedingt mit, da ansonsten die Einwahldaten nicht zugestellt werden können.
Registrieren Sie sich bis 8. November 2021 für die Online-Mitgliederversammlung über folgenden Link: https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZIldumtqjMpEtDL3lG0mG7IYXVuKShXZcm4
- Nach der Registrierung und der Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie wenige Tage vor der Mitgliederversammlung eine Bestätigungs-Mail mit Informationen über die Teilnahme am Online-Meeting. Alle Informationen zur Mitgliederversammlung haben Sie per Mail bzw. per Brief erhalten.
- EHRENAMTLICHE RICHTERINNEN UND RICHTER GEHÖREN ZUR IMPF-PRIORISIERUNGSGRUPPE 3
Update 12. Mai 2021: Die Impfpriorisierung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern (und ebenso die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten) war heute Gegenstand der 75. Ausschusssitzung des Rechtsausschusses im NRW-Landtag. Fazit hinsichtlich der Verwirrung, die dadurch entstanden ist, dass viele Gerichte nach wie vor die Bescheinigungen nicht ausstellen wollen: Der Erlass vom 9.4.2021 ist nach wie vor gültig. Allerdings sei nicht vorgesehen, dass sich die Ehrenamtlichen mit ihren Bescheinigungen zu einem Impfzentrum begeben, denn dort seien die verfügbaren Impfstoffmengen nur für vorrangig zu berücksichtigende andere Angehörige der Prio-Gruppe 3 ausreichend und auch das nur knapp, da mehr als die Hälfte der z. B. für den Monat Mai verfügbaren Menge für Zweitimpfungen benötigt werde, also nicht für Erstimpfungen zur Verfügung stehe. Man möge sich stattdessen an die Hausarztpraxis wenden, die im Rahmen ihrer eigenen Kontingente ggf. eigene Priorisierungsmöglichkeiten habe — vermutlich am ehesten mit dem Vektorimpfstoff AstraZeneca, dessen Verabreichung aber bei bestimmten Altersgruppen einer besonderen ärztlichen Aufklärung bedürfe —, sodass man hier mit seiner Bescheinigung die Chance habe, früher geimpft zu werden. Der Verband wird anregen, dass die bisher nicht aktiv gewordenen Gerichte über diese Differenzierung unterrichtet werden und damit hoffentlich keine Bedenken mehr haben, den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern die Bescheinigungen auszustellen, wie im Erlass vom 9.4.2021 angewiesen.
Mit Schreiben vom 9. April 2021 hat das NRW-Justizministerium u.a. die Landes- bzw. Oberlandesgerichte aller Gerichtsbarkeiten gebeten, […] zu veranlassen, dass allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz eine zum Nachweis der Impfberechtigung dienende Bescheinigung ausgestellt wird, dass sie in der Justiz tätig sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b CoronaImpfV).“
Diese Bescheinigung haben inzwischen einige ehrenamtliche Richterinnen und Richter in NRW erhalten und es ist davon auszugehen, dass bald alle dieses wichtige Dokument in Händen halten.
Justiz-Staatssekretär Dirk Wedel schreibt dazu in einem Brief an den DVS-Landesverband NRW: „Mit dieser Bescheinigung ist es möglich, sich gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden als Angehörige der Justiz zu legitimieren. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass allein die zuständigen Gesundheitsbehörden über die Berechtigung zur Impfung entscheiden.“ Und weiter. „[…] die Impfungen […] möglichst dezentral auf der Ebene der Landgerichte organisiert und auch in diesen, z.B. durch mobile Impfteams oder den betriebsmedizinischen Dienst, durchgeführt werden können. […] Ob solche dezentralen Impfungen möglich sein oder ob auch die Impfungen der Justizbeschäftigten in den Impfzentren erfolgen werden, hängt vor allem von der Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge an Impfstoff ab.“ Zum Abschluss betont Dirk Wedel: „Auch ich werde den Impfprozess weiter begleiten und mich für die Belange der Beschäftigten der Justiz und der Rechtspflege einsetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass das Ministerium der Justiz dabei auch die berechtigten Interessen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Blick haben wird.“
Laut NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann können Personen der Prioritäten-Gruppe 3 ab dem 6.5.2021 Termine machen und geimpft werden!
Update 7. Mai 2021: Aufgrund widersprüchlicher Auskünfte von Gerichten und vom Justizministerium des Landes NRW herrschte vorübergehend Unklarheit bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern hinsichtlich ihres Anspruchs auf Priorisierung. Die DVS LV NRW e.V. hat bei den entsprechenden Stellen auf Klärung gedrängt. Ergebnis: Der Erlass vom 9. April 2021 gilt weiterhin für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung 7.5.2021 Impfpriorisierung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter vom heutigen Tage.
Gemäß § 4 CoronaImpfV gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz der Priorisierungsgruppe 3 (Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität) an. Im Erlass des Justizministeriums NRW vom 5. Februar 2021 ist festgelegt, dass auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter dazu gehören.
- EUROPÄISCHES PROJEKT SELECT — SCHULUNG FÜR EHRENAMTLICHE RICHTERINNEN UND RICHTER IN BEZUG AUF DIE CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EU
Das Europäische Netzwerk von Vereinigungen der ehrenamtlicher Richter (ENALJ) hat 2020 erreicht, dass die EU das SELECT-Projekt (www.selectproject.eu) fördert. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Schulungskonzepts durch Präsenzunterricht und E-Learning-Instrumente, mit denen die teilnehmenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit didaktischen und praktischen Instrumenten ausgestattet werden, die geeignet sind, die korrekte Anwendung der «Charta der Grundrechte der Europäischen Union» (sog. Charta von Nizza) in den nationalen Rechtssystemen zu verstehen und zu unterstützen. Zielgruppe sind alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (z. B. Straf-, Verwaltungs-, Arbeitsrecht etc.)
Umfassende Informationen zu dem Projekt finden Sie auf der Website der PariJus gGmbH: Projekt SELECT - parijus.
Hinweis: Die DVS LV NRW e.V. ist Mitglied von ENALJ.
- NEUE JVEG-SÄTZE AB 1. JANUAR 2021
Durch Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 (KostRÄG 2021) zum 1.1.2021 ändern sich auch die für ehrenamtliche Richterinnen und Richter geltenden Sätze.
* Fahrtkostenersatz (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG): bisher EUR 0,30 / jetzt EUR 0,42 je km
* Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16 JVEG): bisher EUR 6,00, jetzt EUR 7,00 je Stunde
* Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 17 JVEG): bisher EUR 14,00, jetzt EUR 17,00 je Stunde
* Entschädigung für Verdienstausfall (§ 18 JVEG) bisher max. EUR 24,00, jetzt max. EUR 29,00 je Stunde
Die im Bereich Informationen/Arbeitshilfen auf dieser Webseite verlinkte Broschüre zu den Entschädigungen wird in Kürze aktualisiert neu aufgelegt.
Näheres zu den Änderungen finden Sie in der Mitgliederzeitschrift „Richter ohne Robe“ (RohR) Heft 1/2020, Seite 22 und Heft 4/2020, Seite 144.
Umfassende Hintergrundinformationen und Links bietet auch die PariJus gGmbH unter https://www.parijus.eu/aktuell/%E2%80%8Bnachricht-3.html.
- STELLUNGNAHME ZUM COVID-19-GESETZ
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen wendet sich strikt gegen alle Bestrebungen, in Fällen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an der mündlichen Verhandlung durch Zuschaltung einer Videoübertragung teilnehmen zu lassen.
Lesen Sie hier unsere Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der Covid 19 Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Covid 19 ArbGG/SGG AnpassungsG).
- Was bedeutet das CORONA-Virus für die Ausübung des Amts als Schöffin oder Schöffe?
Hasso Lieber beantwortet hier wichtige Fragen, die uns in diesen Tagen immer häufiger gestellt werden.
- Was bedeutet das CORONA-Virus für Strafverhandlungen im Allgemeinen
Derzeit stellt sich die Frage, was ausgesetzte Hauptverhandlungstermine für Strafgerichtsverfahren bedeuten. Die bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos der Infektion mit dem Corona-Virus erfordern Unterbrechungen von Verfahren über die gesetzlich zulässigen Fristen hinaus. Auf Anfrage hat das Justizministerium NRW der DVS LV NRW e.V. mitgeteilt:
"Der Bundestag hat am 27. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Nach Artikel 3 des Gesetzes hat § 10 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung ab dem 28. März 2020 (Tag nach der Veröffentlichung im BGBl., Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzes) folgende Fassung:
Unabhängig von der Dauer der Hauptverhandlung ist der Lauf der in § 229 Absatz 1 und 2 der Strafprozessordnung genannten Unterbrechungsfristen gehemmt, solange die Hauptverhandlung aufgrund von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) nicht durchgeführt werden kann, längstens jedoch für zwei Monate; diese Fristen enden frühestens zehn Tage nach Ablauf der Hemmung. Beginn und Ende der Hemmung stellt das Gericht durch unanfechtbaren Beschluss fest."
- Vom 10.-12. Mai 2019 fand anlässlich des Europäischen Tags der Ehrenamtlichen Richter (11. Mai) die jährliche Konferenz des Europäischen Netzwerks der Vereinigungen Ehrenamtlicher Richter, organisiert von der DVS LV NRW e.V. in Bonn statt.
Pressemitteilung zum Europäischen Tag der Ehrenamtlichen Richter.
Berichterstattung des Justiziministeriums NRW über Grußwort von Dirk Wedel, Staatssekretär der Justiz
- Ehrung für engagierte Schöffin: OB Mucke verleiht «Wuppertaler» an Ulrike Hörster. Hier gelangen Sie zur Rede des Wuppertaler Oberbürgermeisters vom 3. Oktober 2019.
- Der Verband setzt sich für die Einrichtung von Vertretungen ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an den Gerichten ein. Hier ein Auszug aus der Berichterstattung darüber in den Medien.
- Fortbildungen für Schöffinnen und Schöffen: unter Fortbildung oder unter Termine.
- Band 1 + 2 der Reihe «Fit fürs Schöffenamt» sind kürzlich in Neuauflage erschienen. Für Mitglieder zu Vorzugskonditionen bestellbar.
- Website des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter: www.schoeffen.de
- Die Schöffenwahl für die Amtszeit 2019-2023 ist abgeschlossen. Bewerbungen für die Amtszeit 2024-2028 sind ab dem Frühjahr 2023 möglich. Grundsätzliche Informationen für Interessenten, Arbeitgeber und Kommunen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de